Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
unser Schul- und Internatsleben in der Pandemie – der dynamische Prozess entwickelt sich weiter. Jetzt steht die allmähliche Eingliederung unserer Schülerinnen und Schüler in den Schul- und Internatsalltag an.
Es geht in kleinen Schritten voran und ich möchte Sie diesbezüglich mit diesem Schreiben auf den aktuellen Stand bringen.
So dürfen ab dem 22.02.2021 unsere Schülerinnen und Schüler der Klassen 6 und Q2 laut Kultusministerium die Schule wieder besuchen. Das bedeutet, dass für diese Jahrgangsstufen der Unterricht wieder in Form von Präsenzunterricht stattfinden wird.
Das freut uns alle sehr!
Im Zuge dessen dürfen diese Klassen auch wieder Klausuren und Klassenarbeiten vor Ort schreiben – die Pläne für die Jahrgänge Q2 und Q4 liegen bereits vor, für Klasse 6 werden diese in den kommenden Tagen erstellt.
Darüber hinaus ist wieder Sportunterricht unter Einhaltung der Vorgaben möglich.
Auch Freizeitangebote (Spielen und Basteln) sind wieder erlaubt.
Über unsere Regelungen bezüglich der Betriebspraktika haben wir Sie bereits informiert.
Der aktuelle Hygieneplan schreibt nach wie vor eine Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und ErzieherInnen in geschlossenen Räumen, als auch regelmäßiges Lüften und die strenge Einhaltung von Hygienemaßnahmen vor.
Wir haben inzwischen eine ausreichende Anzahl an CO2-Ampeln angeschafft, die uns eine schnelle Übersicht verschaffen, wann gelüftet werden muss.
Darüber hinaus sind wir nach wie vor dazu angehalten, zwecks eventuell erforderlicher Nachverfolgung, die Lerngruppen in fester Zusammensetzung zusammenzustellen. Dies gilt vor allem auch für die Mahlzeiten und die außerschulische Betreuung.
Für die Schülerinnen und Schüler der Q4 ist dies insofern unproblematisch, als dass diese in der Burg wohnen und somit als eine Kohorte angesehen werden können.
Für die Mahlzeiten im Forsthaus haben wir eine Struktur mit klaren Vorgaben erarbeitet.
Für die Schülerinnen und Schüler der Q2 gelten ähnliche Voraussetzungen, da auch diese in Stockwerken bzw. Wohnhäusern untergebracht sind, wo sie jeweils eine Kohorte bilden. Auch diese werden wir über weitere Regelungen unserer Hygienevorschriften in der kommenden Woche informieren.
Gleiches gilt für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 6, die sich bisher sehr vorbildlich in Bezug auf die Hygienevorschriften verhalten haben.
Selbstverständlich kann es dennoch in Fluren und Räumen zu Begegnungen der einzelnen Kohorten kommen und aus diesem Grunde ist die strenge Einhaltung des Tragens von Masken in geschlossenen Räumen unerlässlich.
Deswegen sind auch alle Schülerinnen und Schüler dazu angehalten, sich an diese Vorgabe gewissenhaft zu halten.
Bitte beachten Sie zu diesem Zweck auch den beigefügten Hygieneplan und sprechen Sie diesen mit Ihren Kindern en Detail durch.
Wir werden vor Ort auch nochmals eine Schulung in Bezug auf die bei uns geltenden Hygieneregeln vornehmen.
Nach wie vor gibt die pandemische Lage vor, dass die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis zur E-Phase im Homeschooling unterrichtet werden müssen. Eine Abweichung von den Vorgaben des Kultusministeriums ist uns auch als Privatschule leider nicht möglich.
Wir wissen, dass dies für viele unserer Schülerinnen und Schüler nach wie vor große Entbehrungen mit sich bringt – sind es doch die persönlichen Kontakte der Schülerinnen und Schüler untereinander, als auch mit den Lehrkräften und dem Erzieherteam, die uns als soziale Wesen bereichern und schulisch und persönlich wirksam werden lassen.
Glücklicherweise stehen wir alle über Teams – wenn auch virtuell – in persönlichem Kontakt – über den Unterricht einerseits und über regelmäßige Treffen innerhalb der Wohngruppen andererseits – das ist ein kleiner Trost.
Für diese Lerngruppen gilt nach wie vor, dass Leistungsnachweise in Form von Klassenarbeiten, Klausuren und sonstigen Prüfungen in Präsenz nicht stattfinden. Allerdings werden Ersatzleistungen, Hausaufgaben und die Präsenz beim Unterricht online bewertet. Unsere Lehrkräfte werden nach wie vor auf Sie, liebe Eltern, zukommen, wenn wir den Eindruck haben, dass Ihr Kind nur unregelmäßig am Unterricht teilnimmt – nur durch gute Kommunikation können wir den Distanzunterricht effektiv gestalten. Melden auch Sie uns zurück, wenn es zu Schwierigkeiten kommt.
Nach wie vor ist unsere Notbetreuung im Internat für alle Schülerinnen und Schüler deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind, oder solchen Kindern, die dringend der Struktur des Internatsalltags bedürfen, geöffnet. Sie werden während der Unterrichtszeit mit Teams in einer Klasse oder auf ihren Zimmern beschult und werden in ihrer Freizeit von dem pädagogischen Team betreut.
Auch für sie gilt selbstverständlich die Einhaltung der Maskenpflicht und der Hygienevorschriften.
Bitte informieren Sie uns bis Donnerstag (18.02.2021) 12:00 Uhr, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen oder müssen.
Für alle Schülerinnen und Schüler, die im Forsthaus wohnen, gilt, dass der Besuch im Dorf zum Einkaufen o.ä. auf Grund der Einschränkung von Kontakten strengstens verboten ist. Leider hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass sich Schülerinnen und Schüler nicht an diese Regelung gehalten haben und sich unerlaubterweise ins‘ Dorf begeben haben. Diese Regelüberschreitung hat uns alle sehr getroffen und aus diesem Grunde haben wir festgelegt, dass, sollte sich eine Schülerin oder ein Schüler zukünftig über diese Regelung hinwegsetzen, sie oder er von der Internatsbetreuung suspendiert wird. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis.
Da unsere Schülerinnen und Schüler nun eine ganze Woche zuhause verbracht haben, bitten wir Sie, bei der Anreise am Sonntagabend, dem 21.02.2021, oder am Montagmorgen, dem 22.02.2021, einen negativen Coronatest vorzulegen. Wenn der Coronatest vom 19.02.2021 stammt, ist das ausreichend, wenn Ihr Kind dann am Wochenende weitere Kontakte zu Freunden meidet. Älter, als vom 19.02.2021, darf der Coronatest nicht sein! Dies gilt auch zum Schutz unserer Lehrkräfte und den pädagogischen Fachkräften.
Die Anreise kann zwischen 19:00 und 21:00 Uhr am Sonntagabend erfolgen, am Montagmorgen zu Unterrichtsbeginn.
Die Abreise erfolgt freitags nach dem Unterricht, ab 13:30 Uhr.
Für die darauf folgenden Wochen genügt bei der Anreise wieder die Selbstauskunft.
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, dies ist nun ein nächster Schritt und ich hoffe, dass die pandemische Lage bald zulässt, Sie und euch über weitere hoffnungsvolle Schritte in Richtung Schulöffnung zu informieren.
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