Beschlagnahmung, Wiederaufbau, staatliche Anerkennung
In den ersten beiden Dekaden nach dem Hitlerkrieg war ein Teil der föderativen deutschen Ländergesetzgebung, so auch in Hessen, nicht privatschulfreundlich; oft bekamen wir zu spüren, wie für das Institut nachteilige schulische Vorschriften und Entscheidungen gemäß dem Grundsatz „Hessischer Staat first“ getroffen wurden.
So erforderte die geschilderte politische Lage von dem Leiter unseres Instituts stete Wachsamkeit und ein gewisses, doch auch schmerzliches, dabei schwer einzugestehendes, doch unentbehrliches taktvolles Streben nach behördlichem Wohlwollen.
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